Teilnahmebedingungen
Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Vertragsverhältnis und gelten für alle Laufveranstaltungen im Rahmen des 24. Ingolstädter Halbmarathons. Es gelten zudem die Bestimmungen der IAAF und des DLV, sowie die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA. Veranstalter des 24. Ingolstädter Halbmarathons ist die Ingolstädter Halbmarathon GbR, Ausrichtersind die Sportvereine MTV 1881 Ingolstadt e.V. und DJK Ingolstadt e.V.
Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Alter erreicht hat. Bei Minderjährigen ist mit der Anmeldung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Meldung über einen Verein, Schule, Kindergarten o. ä. setzt voraus, dass die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten dort vorliegt. Der Teilnehmende versichert, dass ein ausreichender Gesundheitszustand von einem Arzt bestätigt wurde und er die nötige körperliche Fitness besitzt, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Wir empfehlen allen Teilnehmenden auch unbedingt die Anwendung des PAPS-Testes (https://www.leichtathletik.de/laufen/paps-test/), um besser versteckte bzw. nicht beachtete Gesundheitsrisiken zu erkennen und ggf. Folgeschäden zu vermeiden. Die Teilnahme unter Verwendung anderer Sportgeräte, akustischer Abspielgeräte, Babyjogger und Tieren o.ä. ist nicht gestattet. Ausnahme bilden die Stöcke der Nordic-Walker beim Fitness Run&Fun.
Die Anmeldung erfolgt Online über das Meldeportal von Datasport, oder kann schriftlich mit Barzahlung im Ladengeschäft von SPORT IN, Friedrichshofener Str. 18, 85049 Ingolstadt erfolgen. Nur mit Eingang des entsprechenden Teilnehmerbeitrags ist die Anmeldung gültig. Die Bezahlung des Teilnehmerbeitrags auf dem Meldeportal erfolgt durch Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung. Fehlerhafte Angaben und dadurch entstehende Verwaltungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmenden.
Direkt nach Registrierung des Anmeldevorgangs bei Datasport wird eine Meldebestätigung per E-Mail zugeschickt. Bringen Sie diese Bestätigung bitte zur Abholung Ihrer Startunterlagen bei der Startnummernausgabe mit. Die Teilnahme ist höchstpersönliches Recht und bei allen Läufen nicht übertragbar. Startplätze dürfen nicht getauscht oder überschrieben werden. Tritt eine angemeldete Person nicht zum Start an oder erklärt vorher die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so können die Teilnehmenden vom Lauf ausgeschlossen werden, in jedem Falle werden sie von der Zeitwertung ausgeschlossen. Es gelten die Regeln der genannten Sportverbände.
Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewaltberechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, liegt es im Ermessen des Veranstalters einen Teil des Teilnehmerbeitrag zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags, sowie sonstiger Aufwendungen im Rahmen der Veranstaltung besteht jedoch nicht. Es besteht in diesen Fällen keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters. Über Änderungen im Ablauf der Veranstaltung werden die Teilnehmenden soweit möglich per E-Mail und auf der Webseite informiert.
Sollte die Durchführung der Läufe virtuell stattfinden müssen, oder beispielsweise auf einer festgelegten, aber nicht abgesperrten Strecke, ggfs. mit stationär eingerichteter Zeitnahme, bleiben alle bis dahin registrierten Teilnehmer automatisch angemeldet. Es erfolgt dann eine teilweise Rückerstattung der bezahlten Teilnehmerbeiträge bis auf einen Organisationsbeitrag in Höhe von maximal 20,- € pro Teilnehmenden.
Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, weitere Auflagen und gesetzliche Bestimmungen, die beispielsweise im Zusammenhang mit einem Hygienekonzept erforderlich sind, einzuhalten. Sollte es zu einer 2G, 3G oder 3G+ Regelung oder zu Maßnahmen und Bestimmungen mit ähnlicher Konsequenz kommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.
Haftung, Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
Die Teilnehmenden beteiligen sich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden, die durch die Teilnehmenden verursacht wurden, stellen die Teilnehmenden den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Teilnehmenden den Anweisungen der Mitarbeitenden des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernehmen die Teilnehmenden uneingeschränkte Haftung.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Der Veranstalter haftet beschränkt bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Der Haftungsausschluss erfasst nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht und Unfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüber Teilnehmenden und Veranstaltern. Die Versicherungen wurden zu üblichen Bedingungen abgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. Die Regelungen zur Haftung, Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung werden mit der Anmeldung des Teilnehmenden allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmende versichert ferner bei der Veranstaltung nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu stehen, welche die Teilnahme an einem Laufwettkampf in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Hat der Teilnehmende das18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften die Eltern oder die gesetzliche Vertretung. Grundsätzlich gilt auch die STVO.
Datenschutz und Bildverwertung
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmenden angegeben personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Ausdrucks der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden, zum Zweck der medizinischen Betreuung des Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch alle die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, und für die Zahlungsabwicklung, verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich. Die im Rahmen der Vertragserfüllung vom Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung gespeichert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmenden in eine darüberhinausgehende Speicherung nicht nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
Der Veranstalter verarbeitet und veröffentlicht Name, Vorname, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, ggfs. Verein, Startnummer, Platzierung und Zeiten der Teilnehmenden zur Darstellung von Teilnehmer und Ergebnislisten in den relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien, also Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet und gibt diese Daten weiter für eine Veröffentlichung durch Dritte (z.B. Zeitungen, Ergebnisdienste, etc.). Außerdem speichert der Veranstalter diese zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Diese Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen des Veranstalters nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
Die Teilnehmenden wissen, dass alle oben aufgeführten Läufe öffentliche Veranstaltungen sind. Sie werden Gegenstand einer medialen Berichterstattung sein, die sowohl online im Internet und/oder sozialen Medien, als auch offline in Funk, TV und Print zugänglich ist. Die Teilnehmenden sind hiermit informiert, dass sie Gegenstand von einer Bild und Videoberichterstattung werden können. Auch der Veranstalter wird die oben aufgeführten Läufe in Bild und Ton dokumentieren. Die Teilnehmenden können in diesem Zusammenhang von uns oder von uns ermächtigten und/oder beauftragten Dritten gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Filmaufnahmen Interviews und Fotografien darf der Veranstalter kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, und kommerziell, zu Zwecken der Werbung für die Veranstaltung off und online und in sozialen Netzwerken zu verwenden. Dies gilt auch Magazine, Newsletter, Foto und Videoimpressionen der Veranstaltung, Presseveröffentlichungen, u. Ä. .Die Teilnehmenden verzichten hier auf ihre Namensnennung. Die im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten und/oder veranlassten Bild und Tonaufnahmen einhergehende Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen des Veranstalters nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
Der Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Hierfür genügt eine E-Mail an info@halbmarathon-ingolstadt.net. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Teilnehmende hat das Recht der Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und Bildverwertung nicht zuzustimmen. Da der Veranstalter jedoch die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten und Bildrechte zum Zweck der Vertragsdurchführung benötigt, würde deshalb eine Anmeldung nicht zustande kommen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.
Obenstehende Regelungen für Teilnahmebedingungen, Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung, Datenschutz und Bildverwertung habe ich zur Kenntnis genommen und ich erkläre mich durch meine Anmeldung mit den Bedingungen einverstanden.
Hat der Teilnehmende das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so erklären sich die Eltern oder die gesetzliche Vertretung mit den Bedingungen zur Anmeldung einverstanden.